Auf Mallorca Arbeit suchen oder sich
selbständig machen
Wer mit dem Gedanken spielt, auf Mallorca
einen Job zu suchen, und glaubt, dort müsse es in Anbetracht des hohen
Anteils der Deutschen am Tourismus und bei den Residenten doch in vielen
Berufssparten reichlich Stellen für Deutsche geben, irrt.
Möglichkeiten bestehen im Bereich
Gästebetreuung/Hotellerie/Gastronomie natürlich im Prinzip reichlich
(siehe im Detail weiter unten), aber darüber hinaus ist das Stellenangebot
- mit Ausnahme des dafür stark konjunkturabhängigen Bausektors - eher
gering. Das liegt u.a. daran, daß deutsche Firmen außerhalb der
unmittelbar mit dem Tourismus verbundenen Sparten überwiegend in Bereichen
tätig sind, in denen nur relativ wenige Mitarbeiter benötigt werden.
Und die sind im wesentlichen bereits da. Spanische Firmen kommen als
Arbeitgeber nur in Frage für Leute, die gut Spanisch sprechen und ggf.
auch schreiben können.
Arbeit suchen - Arbeit
finden Wenn Sie versuchen, Arbeit auf
Mallorca von Deutschland aus zu finden, vergeht mit Anrufen, Bewerben,
Vorstellen zuviel Zeit, zumal die Stellen oft schnell besetzt werden. Ausnahmen
bestätigen diese Regel, wenn z.B. ein Zahntechniker mit Spezialkenntnissen
gesucht wird, den es kaum auf Mallorca geben dürfte. In solchen
Fällen wird auch in Deutschland inseriert. Am besten ist es im
allgemeinen, sich ein paar Wochen Zeit zu nehmen, um sich auf Mallorca in Ruhe
umzusehen und schnell handeln zu können, sollte sich tatsächlich eine
Chance bieten.
Immerhin beträgt die
Arbeitslosenquote während der Hauptsaison auf der Insel nur ca. 4%; in
Deutschland würde man heute angesichts solcher Zahlen von
"Vollbeschäftigung" sprechen. Als erstes besorgen Sie sich auf Mallorca
die aktuellen und, so möglich, auch noch zwei zurückliegende Ausgaben
der Mallorcazeitungen und sehen, ob ein passendes Angebot für Sie dabei
ist.
Zeitarbeit Als weitere
Möglichkeit bieten sich die agencias de trabajo temporal an, deren
Adressen Sie in den Gelben Seiten des Telefonbuchs von Palma finden. Die
Zeitarbeitsfirmen achten von sich aus darauf, daß bei den
Arbeitsverträgen alles in Ordnung geht; z.B. was die Anmeldung bei der
Sozialversicherung angeht, siehe unten. Beziehen Sie diese Firmen also durchaus
auch in Ihre Suche ein. Vielleicht engagiert Sie ein "temporärer
Arbeitgeber" am Ende fest.
Bezahlung Gute Chancen, etwas zu finden, haben Sie aber nur, wenn sich Ihre
gehaltlichen Ansprüche in Grenzen halten. Der finanzielle Rahmen ist
deutlich enger als bei uns. Nach den Daten des
Nationalen Statistischen Amtes betrug 1999 das
Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen in Spanien ca. 2.400 DM netto. Ganz
allgemein kann man sagen, daß bei uns - in Abhängigkeit von Branche
und Qualifikation - die Monatsgehälter um 60% bis 100% über denen in
Spanien liegen.
Das bedeutet: wenn Sie dort
eine Jobofferte erhalten, wird Sie hinsichtlich der Bezüge erst einmal der
Schlag treffen. Wenn Sie ca. 66% Ihres gewohnten deutschen Einkommens erzielen
können, ist das viel. Das absolute Spitzengehalt für eine
mehrsprachige, erfahrene Direktionssekretärin liegt bei 3,5 Mio. ptas. im
Jahr, also etwa 42 TDM. Auch deutsche Firmen auf Mallorca orientieren sich bei
ihren Ortskräften (auch den deutschen) an dem auf Mallorca üblichen
Tarifniveau. Mehr erhalten nur eigens aus Deutschland entsandte Mitarbeiter.
ArbeitsverträgeIn
manchen Dingen ist die spanische Arbeitsgesetzgebung arbeitnehmerfreundlicher
als bei uns, in anderen Bereichen restriktiver. Dafür einige Beispiele:
- Eine Beschäftigung als
Teilzeit-Aushilfe (etwa wie beim 640-Mark-Gesetz) ist nicht möglich,
Überstunden gibt es offiziell nicht; sie werden deshalb "schwarz"
bezahlt)
- der Urlaubsanspruch beträgt 6-7
Wochen, Arbeit an einem oder mehreren der ca. 13-15 Feiertage muß mit 75%
Aufschlag abgegolten werden
- bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber
nach zwei Wochen zwar keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, dafür
aber solange Lohn, bis der Mitarbeiter wieder gesund ist
- die Kündigungsfrist beträgt
allgemein nur 15 Tage, dafür stehen einem Mitarbeiter bei Kündigung
durch den Arbeitgeber als Abfindung 33 Tagessätze pro Jahr der
Beschäftigung zu.
Die Regelungen im Arbeitsgesetz haben
dazu geführt, daß sich die Arbeitgeber, soweit es eben geht, vor
Ansprüchen schützen, die ins Geld gehen. Deshalb schließen sie
selten feste Anstellungsverträge ab, sondern vorzugsweise Verträge
als fijo discontinuo ("fest unterbrochen"). Bei dieser Vertragsform wird der
Mitarbeiter z.B. für neun Monate "fest" eingestellt und hat auch im
Folgejahr das Recht, wieder neun Monate im Betrieb tätig zu werden. In den
übrigen drei Monaten des Jahres geht er "stempeln" (oder
schwarz-arbeiten).
Daneben werden temporales
geschlossen, Zeitarbeitsverträge für 3-9 Monate. Auch wenn die nach
Ablauf erneuert werden, erhält der Mitarbeiter damit nicht den Status
eines fijo. Das Arbeitsministerium geht davon aus, daß ca. 80% dieser
Verträge illegal sind. Servicepersonal, das immer wieder z.B. von den
gleichen Hotels angestellt wird, hat Anspruch auf einen festen Zeitvertrag
(fijo discontinuo).
Mit Subventionen für
Firmen, die ihre Mitarbeiter langfristig anstellen, aber auch mit
schärferen Kontrollen sollen die Inspektoren des Arbeitsministeriums gegen
diese illegale Praxis vorgehen. Aber - wie so oft auf Mallorca - müssen
Übeltäter nicht bangen: Allein schon wegen der großen Zahl von
Firmen, die nur für eine Saison existieren, kommen die
Überprüfungen nicht nach.
Rat und Hilfe Wer sich als deutscher Arbeitnehmer von seinem mallorquinischen
Arbeitgeber übervorteilt fühlt, kann auch bei den großen
Gewerkschaften um Rat und Unterstützung bitten. Dafür stehen sogar
deutschsprachige Kollegen zur Verfügung:
CC.OO: Carrer Francesc de Borja Moll, & 971 726 60 und
UGT: Avnda Gaspar Bennazar Arquitecte 69, &
971 760098 In ernsten Fällen nimmt die
Inspección de Trabajo y Seguridad Social (Carrer Ciutat de
Querétaro, Tel. 971 771544) Anzeigen gegen betrügerische
Arbeitgeber entgegen.
Als Arbeitsloser nach
Mallorca? Als Arbeitsloser in Deutschland
kommt man vielleicht auch einmal auf den Gedanken, sich auf Mallorca nach einer
Anstellung umzuschauen.Wer länger als einen Monat arbeitslos gemeldet ist,
erhält beim heimischen Arbeitsamt den E-303-Schein, der dazu berechtigt, 3
Monate in Spanien nach Arbeit zu suchen. In dieser Zeit zahlt das spanische
Arbeitsamt INEM dem Jobsuchenden seine ihm nach deutschem Recht zustehenden
Arbeitslosenbezüge.
Wenn man mehr als
ein Jahr in Spanien gearbeitet hat, dann ergibt sich daraus ein Anspruch auf
spanisches Arbeitslosengeld, das jedoch deutlich niedriger liegt als das
deutsche.
Sozialversicherung
Alle Bezüge werden für Mitarbeiter bis zur
mittleren Ebene üblicherweise netto vereinbart, wobei der Arbeitgeber
kräftig draufzahlen muß. Die Beiträge zur Sozialversicherung
werden nämlich nicht nur zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen, sondern
75%-80% gehen zu seinen Lasten. Um die Nebenkosten zu reduzieren, werden viele
Mitarbeiter bei der Sozialversicherung oft mit wesentlich niedrigeren, als den
in Wahrheit intern vereinbarten Bezügen angemeldet.
Arbeitszeiten In einem Arbeitsvertrag muß stets genau angegeben sein, zu
welchen Zeiten der Arbeitnehmer tätig sein soll. Das bringt insbesondere
in der Gastronomie so manches Problem mit sich.
Bevor ein Mitarbeiter seine Tätigkeit aufnehmen darf,
muß die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt und der Vertrag vom
Arbeitsamt genehmigt sein. Von Zeit zu Zeit wird die Einhaltung der
Verträge in den Betrieben kontrolliert. Da jeder Arbeitnehmer nur 40
Stunden arbeiten darf, eine Begrenzung, die im Tourismusgewerbe bekanntlich
häufig überschritten werden muß, sind Arbeitgeber und
Arbeitnehmer hier regelmäßig gezwungen, zur "Einhaltung" dieser
Vorschrift zu tricksen. Schwarzarbeit ist dann die von den Vorschriften
förmlich provozierte Lösung.
Freie Mitarbeiter
Sollten Sie mit einer Firma eine freie Mitarbeit
vereinbaren, ist Ihr Status der eines Autónomo. Es gelten dieselben
Vorschriften wie für Selbständige. Gleichgültig, wieviel Sie
verdienen, müssen Sie für die staatliche Krankenversicherung und
für die Rentenversicherung monatlich "zwangsweise" 205,54 Euro einzahlen
(Stand August 2002). Sie können sich nicht befreien lassen, auch wenn Sie
eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Um
auf Mallorca als Autónomo zu arbeiten, benötigen Sie keine
Residencia. Sie brauchen aber auf jeden Fall eine Identifikationsnummer als
Ausländer, die NIE samt einer Steuernummer, sowie die Anmeldung bei der
Sozialversicherung. Alle drei Monate müssen Sie dann ggf. IVA
(Mehrwertsteuer) abführen und Einkommensteuervorauszahlungen leisten,
jeweils 20% der letzten Jahres-Steuerabrechnung bzw. einen Schätzwert.
Bei den Betriebskosten können Sie alles
absetzen, was zur Erzielung der Einkünfte erforderlich ist. Telefon und
PKW aber nur, wenn sie ausschließlich zu beruflichen Zwecken dienen. Wenn
Sie Ihr Büro im Haus haben, dürfen Sie die Kosten nicht in private
und geschäftliche Nutzung aufteilen. Sie müßten also z.B. 2
Autos in der Familie besitzen, um eines davon als Geschäftsfahrzeug
geltend machen zu können.
Selbständig auf
Mallorca Was Unternehmensgründer
beachten müssen Wenn Sie sich auf
Mallorca selbständig machen möchten, ohne ein bereits bestehendes
Geschäft zu übernehmen, müssen Sie einen bürokratischen
Hürdenlauf absolvieren, der die vielgeschmähten deutschen Prozeduren
bei weitem in den Schatten stellt.
Der
Vorteil in Spanien ist jedoch, daß nach Einreichung aller notwendigen
Unterlagen und Papiere in vielen Fällen ein permiso provisionál
(vorläufige Genehmigung) erteilt wird, mit der Sie dann schon mal starten
können. Ob das in Ihrem Falle möglich ist, müssen Sie
prüfen lassen. Die Erteilung der endgültigen Genehmigung kann dauern.
Bevor Sie unternehmerisch tätig werden,
sollten Sie unbedingt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde nachfragen, ob der
Standort des Geschäfts oder Lokals im Einklang mit dem Plan de
Ordinación Urbana steht, mit der vorgesehenen Nutzung der entsprechenden
Zone. Gibt es damit keine Schwierigkeiten, steht dem Abschluß eines
entsprechenden Miet- oder Kaufvertrag nichts entgegen.
Danach sollten Sie einen Ingenieur, Baumeister oder Architekten in
Ihre Räumlichkeiten bestellen, der feststellen muß, ob die
Räume und deren vorgesehene Nutzung den Bestimmungen entsprechen und/oder
ob Änderungen durchzuführen sind. Solche Änderungen werden in
einem proyecto técnico (Plan zur technischen Durchführung)
zusammengefaßt und eingereicht. Er dient zur Erteilung der licencia de
actividad und der licencia de apertura (Geschäftslizenz und
-eröffnung).
Einzelunternehmer
Als Einzelkämpfer müssen Sie folgende
Hürden nehmen:
- beim Ausländeramt (Delegacion del
Gobierno) die NIE, die Identifikationsnummer für Ausländer
beantragen,
- sich mit der NIE beim Finanzamt
anmelden,
- und sich spätestens nach einem
Monat auch bei der Sozialversicherung anmelden.
Wenn Ihre Tätigkeit
mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie nach Abschluß jedes Quartals
- ganz wie bei uns - eine entsprechende Zahlung leisten, ebenso wie einen
Abschlag auf die Einkommensteuer. Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres
ist die Jahressteuererklärung fällig.
Zur Erledigung aller bürokratischen Formalitäten sollten
Sie unbedingt auf die Hilfe einer gestoria zurückgreifen. Würden Sie
die nämlich selbst erledigen wollen, wären Sie schon bei der
Geschäftseröffnung mit den Nerven am Ende, sofern es dazu
überhaupt käme.
Dubiose Versprechen
Auf Mallorca gibt es eine ganze Reihe von Leuten, die
es auf Täuschung angelegt haben. Da werden Grundstücke verkauft, die
nicht bebaut werden können, Häuser, die nicht erweitert werden
dürfen, Landhotels, die keine Lizenz besitzen und Geschäfte, auf
denen Lasten ruhen. Dabei werden gerne Genehmigungen präsentiert, die
einen amtlichen Eindruck machen, aber nicht die Sache betreffen. Weil die
jedoch auf mallorquin verfaßt sind, können Ausländer das meist
nicht erkennen.
"Berater" versprechen auch
gern Genehmigungen und kassieren Vorschüsse für angebliches
Schmiergeld. Das leuchtet ein, und so wird vertrauensvoll gezahlt, ohne
daß eine Gegenleistung erfolgt. Die Absahner haben nicht nur wegen der
Gutgläubigkeit der Betroffenen leichtes Spiel, sondern auch, weil viel
"schwarz" gezahlt wird. Eine Klage schließt sich so in vielen Fällen
von vornherein aus.
Im übrigen vertrauen
die schwarzen Schafe auf die Langsamkeit und Ineffizienz der spanischen
Gerichtsbarkeit. Es gibt nur einen einzigen Tip, um sich gegen solche Elemente
zu schützen: Glauben Sie nichts, was Sie nicht schwarz auf weiß in
Dokumenten eingesehen und zweifelsfrei verstanden haben.
Problem:
Geschäftsübernahme Die meisten
Gutgäubigen werden aber nicht im Zusammenhang mit
Immobiliengeschäften, sondern bei der Übertragung von Bars,
Restaurants und Läden über den Tisch gezogen. Schon das große
Angebot von Gastronomiebetrieben, die auf einen neuen Besitzer warten, sollte
Kaufinteressenten aufmerken lassen.
Warum
stehen denn das "idyllische Restaurant" oder die "individuelle Bar" zum
Verkauf? Überwiegend, weil die Einnahmen mit den Belastungen nicht Schritt
hielten. Die große Mehrheit der zur Übernahme angebotenen Objekte
hat einen Pferdefuß. Tatsächlich ist das ganze Geschäft mit
Bars, Restaurants und Discotheken ein ewiger Kreislauf, an dem meistens nur die
Immobilienmakler verdienen. Ein Jahr hat der eine das Objekt, im nächsten
Jahr ein anderer usw.
Jeder, der
hereingefallen ist, versucht, das Objekt einem noch Dümmeren
aufzuschwatzen. Deshalb ist bei allen Existenz-Angeboten immer
äußerste Vorsicht anzuraten.
Umsatzsteuer bei Unternehmenskauf
Wenn Sie nun aber ein Geschäft/einen
Betrieb kaufen, so ist dieser Kauf normalerweise mehrwertsteuerpflichtig, und
Sie müssen die IVA innerhalb von 30 Tagen zahlen, um
rechtmäßiger Besitzer zu werden. Dabei handelt es sich
naturgemäß um erstattungsfähige Vorsteuern, wie z.B. auch bei
der IVA auf Baurechnungen (im Fall von Geschäftsbauten).
Aber was der (spanische) Staat erst einmal
vereinnahmt hat, gibt er nur ungerne wieder heraus. Also stellen Sie sich
darauf ein, daß die geleistete Mehrwertsteuerzahlung erst mit langer
Verzögerung an Sie zurückfließt. Es gibt aber
Möglichkeiten, den Kauf so zu gestalten, daß die IVA vermieden wird.
Auch dazu erfährt man Einzelheiten bei einer gestoria.
Fazit Als Faustregel für den Aufbau einer neuen Existenz auf
Mallorca gilt, daß man sich vorher mit einem finanziellen Polster
ausstatten sollte, das mindestens für ein Jahr reicht. Bei Betrieben, die
vom Tourismus leben, muß man die Kalkulation vorsichtshalber so
erstellen, daß - wegen der Saisonabhängigkeit - der Umsatz eines
halben Jahres das Unternehmen volle zwölf Monate tragen kann. Wenn die
Saison letztlich länger läuft, umso besser.
Text: REISE KNOW-HOW "Reif für Mallorca" Reisebuchverlag
Dr. Hans-R. Grundmann |
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