Auf Mallorca Arbeit suchen oder sich selbständig machen


Wer mit dem Gedanken spielt, auf Mallorca einen Job zu suchen, und glaubt, dort müsse es in Anbetracht des hohen Anteils der Deutschen am Tourismus und bei den Residenten doch in vielen Berufssparten reichlich Stellen für Deutsche geben, irrt.

Möglichkeiten bestehen im Bereich Gästebetreuung/Hotellerie/Gastronomie natürlich im Prinzip reichlich (siehe im Detail weiter unten), aber darüber hinaus ist das Stellenangebot - mit Ausnahme des dafür stark konjunkturabhängigen Bausektors - eher gering. Das liegt u.a. daran, daß deutsche Firmen außerhalb der unmittelbar mit dem Tourismus verbundenen Sparten überwiegend in Bereichen tätig sind, in denen nur relativ wenige Mitarbeiter benötigt werden. Und die sind im wesentlichen bereits da. Spanische Firmen kommen als Arbeitgeber nur in Frage für Leute, die gut Spanisch sprechen und ggf. auch schreiben können.

Arbeit suchen - Arbeit finden

Wenn Sie versuchen, Arbeit auf Mallorca von Deutschland aus zu finden, vergeht mit Anrufen, Bewerben, Vorstellen zuviel Zeit, zumal die Stellen oft schnell besetzt werden. Ausnahmen bestätigen diese Regel, wenn z.B. ein Zahntechniker mit Spezialkenntnissen gesucht wird, den es kaum auf Mallorca geben dürfte. In solchen Fällen wird auch in Deutschland inseriert. Am besten ist es im allgemeinen, sich ein paar Wochen Zeit zu nehmen, um sich auf Mallorca in Ruhe umzusehen und schnell handeln zu können, sollte sich tatsächlich eine Chance bieten.

Immerhin beträgt die Arbeitslosenquote während der Hauptsaison auf der Insel nur ca. 4%; in Deutschland würde man heute angesichts solcher Zahlen von "Vollbeschäftigung" sprechen. Als erstes besorgen Sie sich auf Mallorca die aktuellen und, so möglich, auch noch zwei zurückliegende Ausgaben der Mallorcazeitungen und sehen, ob ein passendes Angebot für Sie dabei ist.

Zeitarbeit

Als weitere Möglichkeit bieten sich die agencias de trabajo temporal an, deren Adressen Sie in den Gelben Seiten des Telefonbuchs von Palma finden. Die Zeitarbeitsfirmen achten von sich aus darauf, daß bei den Arbeitsverträgen alles in Ordnung geht; z.B. was die Anmeldung bei der Sozialversicherung angeht, siehe unten. Beziehen Sie diese Firmen also durchaus auch in Ihre Suche ein. Vielleicht engagiert Sie ein "temporärer Arbeitgeber" am Ende fest.

Bezahlung

Gute Chancen, etwas zu finden, haben Sie aber nur, wenn sich Ihre gehaltlichen Ansprüche in Grenzen halten. Der finanzielle Rahmen ist deutlich enger als bei uns. Nach den Daten des Nationalen Statistischen Amtes betrug 1999 das Arbeitnehmer-Durchschnittseinkommen in Spanien ca. 2.400 DM netto. Ganz allgemein kann man sagen, daß bei uns - in Abhängigkeit von Branche und Qualifikation - die Monatsgehälter um 60% bis 100% über denen in Spanien liegen.

Das bedeutet: wenn Sie dort eine Jobofferte erhalten, wird Sie hinsichtlich der Bezüge erst einmal der Schlag treffen. Wenn Sie ca. 66% Ihres gewohnten deutschen Einkommens erzielen können, ist das viel. Das absolute Spitzengehalt für eine mehrsprachige, erfahrene Direktionssekretärin liegt bei 3,5 Mio. ptas. im Jahr, also etwa 42 TDM. Auch deutsche Firmen auf Mallorca orientieren sich bei ihren Ortskräften (auch den deutschen) an dem auf Mallorca üblichen Tarifniveau. Mehr erhalten nur eigens aus Deutschland entsandte Mitarbeiter.

Arbeitsverträge

In manchen Dingen ist die spanische Arbeitsgesetzgebung arbeitnehmerfreundlicher als bei uns, in anderen Bereichen restriktiver. Dafür einige Beispiele:
  • Eine Beschäftigung als Teilzeit-Aushilfe (etwa wie beim 640-Mark-Gesetz) ist nicht möglich, Überstunden gibt es offiziell nicht; sie werden deshalb "schwarz" bezahlt)
  • der Urlaubsanspruch beträgt 6-7 Wochen, Arbeit an einem oder mehreren der ca. 13-15 Feiertage muß mit 75% Aufschlag abgegolten werden
  • bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber nach zwei Wochen zwar keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, dafür aber solange Lohn, bis der Mitarbeiter wieder gesund ist
  • die Kündigungsfrist beträgt allgemein nur 15 Tage, dafür stehen einem Mitarbeiter bei Kündigung durch den Arbeitgeber als Abfindung 33 Tagessätze pro Jahr der Beschäftigung zu.
Die Regelungen im Arbeitsgesetz haben dazu geführt, daß sich die Arbeitgeber, soweit es eben geht, vor Ansprüchen schützen, die ins Geld gehen. Deshalb schließen sie selten feste Anstellungsverträge ab, sondern vorzugsweise Verträge als fijo discontinuo ("fest unterbrochen"). Bei dieser Vertragsform wird der Mitarbeiter z.B. für neun Monate "fest" eingestellt und hat auch im Folgejahr das Recht, wieder neun Monate im Betrieb tätig zu werden. In den übrigen drei Monaten des Jahres geht er "stempeln" (oder schwarz-arbeiten).

Daneben werden temporales geschlossen, Zeitarbeitsverträge für 3-9 Monate. Auch wenn die nach Ablauf erneuert werden, erhält der Mitarbeiter damit nicht den Status eines fijo. Das Arbeitsministerium geht davon aus, daß ca. 80% dieser Verträge illegal sind. Servicepersonal, das immer wieder z.B. von den gleichen Hotels angestellt wird, hat Anspruch auf einen festen Zeitvertrag (fijo discontinuo).

Mit Subventionen für Firmen, die ihre Mitarbeiter langfristig anstellen, aber auch mit schärferen Kontrollen sollen die Inspektoren des Arbeitsministeriums gegen diese illegale Praxis vorgehen. Aber - wie so oft auf Mallorca - müssen Übeltäter nicht bangen: Allein schon wegen der großen Zahl von Firmen, die nur für eine Saison existieren, kommen die Überprüfungen nicht nach.

Rat und Hilfe

Wer sich als deutscher Arbeitnehmer von seinem mallorquinischen Arbeitgeber übervorteilt fühlt, kann auch bei den großen Gewerkschaften um Rat und Unterstützung bitten. Dafür stehen sogar deutschsprachige Kollegen zur Verfügung:

CC.OO: Carrer Francesc de Borja Moll, & 971 726 60 und
UGT: Avnda Gaspar Bennazar Arquitecte 69, & 971 760098
In ernsten Fällen nimmt die Inspección de Trabajo y Seguridad Social (Carrer Ciutat de Querétaro, Tel. 971 771544) Anzeigen gegen betrügerische Arbeitgeber entgegen.

Als Arbeitsloser nach Mallorca?

Als Arbeitsloser in Deutschland kommt man vielleicht auch einmal auf den Gedanken, sich auf Mallorca nach einer Anstellung umzuschauen.Wer länger als einen Monat arbeitslos gemeldet ist, erhält beim heimischen Arbeitsamt den E-303-Schein, der dazu berechtigt, 3 Monate in Spanien nach Arbeit zu suchen. In dieser Zeit zahlt das spanische Arbeitsamt INEM dem Jobsuchenden seine ihm nach deutschem Recht zustehenden Arbeitslosenbezüge.

Wenn man mehr als ein Jahr in Spanien gearbeitet hat, dann ergibt sich daraus ein Anspruch auf spanisches Arbeitslosengeld, das jedoch deutlich niedriger liegt als das deutsche.

Sozialversicherung

Alle Bezüge werden für Mitarbeiter bis zur mittleren Ebene üblicherweise netto vereinbart, wobei der Arbeitgeber kräftig draufzahlen muß. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nämlich nicht nur zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen, sondern 75%-80% gehen zu seinen Lasten. Um die Nebenkosten zu reduzieren, werden viele Mitarbeiter bei der Sozialversicherung oft mit wesentlich niedrigeren, als den in Wahrheit intern vereinbarten Bezügen angemeldet.

Arbeitszeiten

In einem Arbeitsvertrag muß stets genau angegeben sein, zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer tätig sein soll. Das bringt insbesondere in der Gastronomie so manches Problem mit sich.

Bevor ein Mitarbeiter seine Tätigkeit aufnehmen darf, muß die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt und der Vertrag vom Arbeitsamt genehmigt sein. Von Zeit zu Zeit wird die Einhaltung der Verträge in den Betrieben kontrolliert. Da jeder Arbeitnehmer nur 40 Stunden arbeiten darf, eine Begrenzung, die im Tourismusgewerbe bekanntlich häufig überschritten werden muß, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier regelmäßig gezwungen, zur "Einhaltung" dieser Vorschrift zu tricksen. Schwarzarbeit ist dann die von den Vorschriften förmlich provozierte Lösung.

Freie Mitarbeiter

Sollten Sie mit einer Firma eine freie Mitarbeit vereinbaren, ist Ihr Status der eines Autónomo. Es gelten dieselben Vorschriften wie für Selbständige. Gleichgültig, wieviel Sie verdienen, müssen Sie für die staatliche Krankenversicherung und für die Rentenversicherung monatlich "zwangsweise" 205,54 Euro einzahlen (Stand August 2002). Sie können sich nicht befreien lassen, auch wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Um auf Mallorca als Autónomo zu arbeiten, benötigen Sie keine Residencia. Sie brauchen aber auf jeden Fall eine Identifikationsnummer als Ausländer, die NIE samt einer Steuernummer, sowie die Anmeldung bei der Sozialversicherung. Alle drei Monate müssen Sie dann ggf. IVA (Mehrwertsteuer) abführen und Einkommensteuervorauszahlungen leisten, jeweils 20% der letzten Jahres-Steuerabrechnung bzw. einen Schätzwert.

Bei den Betriebskosten können Sie alles absetzen, was zur Erzielung der Einkünfte erforderlich ist. Telefon und PKW aber nur, wenn sie ausschließlich zu beruflichen Zwecken dienen. Wenn Sie Ihr Büro im Haus haben, dürfen Sie die Kosten nicht in private und geschäftliche Nutzung aufteilen. Sie müßten also z.B. 2 Autos in der Familie besitzen, um eines davon als Geschäftsfahrzeug geltend machen zu können.

Selbständig auf Mallorca

Was Unternehmensgründer beachten müssen
Wenn Sie sich auf Mallorca selbständig machen möchten, ohne ein bereits bestehendes Geschäft zu übernehmen, müssen Sie einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren, der die vielgeschmähten deutschen Prozeduren bei weitem in den Schatten stellt.

Der Vorteil in Spanien ist jedoch, daß nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen und Papiere in vielen Fällen ein permiso provisionál (vorläufige Genehmigung) erteilt wird, mit der Sie dann schon mal starten können. Ob das in Ihrem Falle möglich ist, müssen Sie prüfen lassen. Die Erteilung der endgültigen Genehmigung kann dauern.

Bevor Sie unternehmerisch tätig werden, sollten Sie unbedingt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde nachfragen, ob der Standort des Geschäfts oder Lokals im Einklang mit dem Plan de Ordinación Urbana steht, mit der vorgesehenen Nutzung der entsprechenden Zone. Gibt es damit keine Schwierigkeiten, steht dem Abschluß eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrag nichts entgegen.

Danach sollten Sie einen Ingenieur, Baumeister oder Architekten in Ihre Räumlichkeiten bestellen, der feststellen muß, ob die Räume und deren vorgesehene Nutzung den Bestimmungen entsprechen und/oder ob Änderungen durchzuführen sind. Solche Änderungen werden in einem proyecto técnico (Plan zur technischen Durchführung) zusammengefaßt und eingereicht. Er dient zur Erteilung der licencia de actividad und der licencia de apertura (Geschäftslizenz und -eröffnung).

Einzelunternehmer

Als Einzelkämpfer müssen Sie folgende Hürden nehmen:
  • beim Ausländeramt (Delegacion del Gobierno) die NIE, die Identifikationsnummer für Ausländer beantragen,
  • sich mit der NIE beim Finanzamt anmelden,
  • und sich spätestens nach einem Monat auch bei der Sozialversicherung anmelden.
Wenn Ihre Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie nach Abschluß jedes Quartals - ganz wie bei uns - eine entsprechende Zahlung leisten, ebenso wie einen Abschlag auf die Einkommensteuer. Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres ist die Jahressteuererklärung fällig.

Zur Erledigung aller bürokratischen Formalitäten sollten Sie unbedingt auf die Hilfe einer gestoria zurückgreifen. Würden Sie die nämlich selbst erledigen wollen, wären Sie schon bei der Geschäftseröffnung mit den Nerven am Ende, sofern es dazu überhaupt käme.

Dubiose Versprechen

Auf Mallorca gibt es eine ganze Reihe von Leuten, die es auf Täuschung angelegt haben. Da werden Grundstücke verkauft, die nicht bebaut werden können, Häuser, die nicht erweitert werden dürfen, Landhotels, die keine Lizenz besitzen und Geschäfte, auf denen Lasten ruhen. Dabei werden gerne Genehmigungen präsentiert, die einen amtlichen Eindruck machen, aber nicht die Sache betreffen. Weil die jedoch auf mallorquin verfaßt sind, können Ausländer das meist nicht erkennen.

"Berater" versprechen auch gern Genehmigungen und kassieren Vorschüsse für angebliches Schmiergeld. Das leuchtet ein, und so wird vertrauensvoll gezahlt, ohne daß eine Gegenleistung erfolgt. Die Absahner haben nicht nur wegen der Gutgläubigkeit der Betroffenen leichtes Spiel, sondern auch, weil viel "schwarz" gezahlt wird. Eine Klage schließt sich so in vielen Fällen von vornherein aus.

Im übrigen vertrauen die schwarzen Schafe auf die Langsamkeit und Ineffizienz der spanischen Gerichtsbarkeit. Es gibt nur einen einzigen Tip, um sich gegen solche Elemente zu schützen: Glauben Sie nichts, was Sie nicht schwarz auf weiß in Dokumenten eingesehen und zweifelsfrei verstanden haben.

Problem: Geschäftsübernahme

Die meisten Gutgäubigen werden aber nicht im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, sondern bei der Übertragung von Bars, Restaurants und Läden über den Tisch gezogen. Schon das große Angebot von Gastronomiebetrieben, die auf einen neuen Besitzer warten, sollte Kaufinteressenten aufmerken lassen.

Warum stehen denn das "idyllische Restaurant" oder die "individuelle Bar" zum Verkauf? Überwiegend, weil die Einnahmen mit den Belastungen nicht Schritt hielten. Die große Mehrheit der zur Übernahme angebotenen Objekte hat einen Pferdefuß. Tatsächlich ist das ganze Geschäft mit Bars, Restaurants und Discotheken ein ewiger Kreislauf, an dem meistens nur die Immobilienmakler verdienen. Ein Jahr hat der eine das Objekt, im nächsten Jahr ein anderer usw.

Jeder, der hereingefallen ist, versucht, das Objekt einem noch Dümmeren aufzuschwatzen. Deshalb ist bei allen Existenz-Angeboten immer äußerste Vorsicht anzuraten.

Umsatzsteuer bei Unternehmenskauf

Wenn Sie nun aber ein Geschäft/einen Betrieb kaufen, so ist dieser Kauf normalerweise mehrwertsteuerpflichtig, und Sie müssen die IVA innerhalb von 30 Tagen zahlen, um rechtmäßiger Besitzer zu werden. Dabei handelt es sich naturgemäß um erstattungsfähige Vorsteuern, wie z.B. auch bei der IVA auf Baurechnungen (im Fall von Geschäftsbauten).

Aber was der (spanische) Staat erst einmal vereinnahmt hat, gibt er nur ungerne wieder heraus. Also stellen Sie sich darauf ein, daß die geleistete Mehrwertsteuerzahlung erst mit langer Verzögerung an Sie zurückfließt. Es gibt aber Möglichkeiten, den Kauf so zu gestalten, daß die IVA vermieden wird. Auch dazu erfährt man Einzelheiten bei einer gestoria.

Fazit

Als Faustregel für den Aufbau einer neuen Existenz auf Mallorca gilt, daß man sich vorher mit einem finanziellen Polster ausstatten sollte, das mindestens für ein Jahr reicht. Bei Betrieben, die vom Tourismus leben, muß man die Kalkulation vorsichtshalber so erstellen, daß - wegen der Saisonabhängigkeit - der Umsatz eines halben Jahres das Unternehmen volle zwölf Monate tragen kann. Wenn die Saison letztlich länger läuft, umso besser.

Text: REISE KNOW-HOW "Reif für Mallorca"
Reisebuchverlag Dr. Hans-R. Grundmann