Arbeiten auf Mallorca

Voraussetzungen Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
EU-Bürger
Aufenthaltsgenehmigung
Nicht-EU-Bürger
Arbeitsmarkt
Urlaubsanspruch
Arbeitszeiten
Sozialversicherung
Bewerbung

Spanien hat mit 13 Prozent trotz einiger Arbeitsmarkterfolge in den letzten Jahren immer noch die höchste Arbeitslosenquote in der EU. Dennoch gibt es Jobs in den Bereichen IT und Ingenieure sowie im Tourismus.


Arbeitsmarkt & Chancen

Chancen ergeben sich für deutsche Bewerber vor allem in der Tourismusbranche. Das beschränkt sich nicht nur auf Kellner, Köche, Animateure, Reiseverkehrskaufleute und Hotelfachkräfte. Gefragt sind auch Berufe wie Masseur oder Physiotherapeut, die im weiteren Sinne der Gästebetreuung dienen. Außerdem gehen bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Stellenangebote für Handwerker, vereinzelt auch für Lehrer, kaufmännische Fachkräfte und Techniker ein. Auch die Zulieferungsindustrie der Automobilbranche fragt zunehmend nach ausländischen Mitarbeitern an.

Stellensuche & Bewerbung

Bewerber können sich ohne Bedenken direkt an ihr Wunschunternehmen wenden. Hartnäckigkeit wird häufig belohnt. Bewerbungen sollten stets namentlich an den gerichtet sein, der über die Einstellung entscheidet. Es lohnt sich, kurz darauf telefonisch nachzuhaken. Erfolg versprechend sind auch Antworten auf Stellenangebote, die in den Zeitungen auf Mallorca veröffentlicht werden.

Arbeitsämter

behandeln EU-Ausländer wie Einheimische. Sie erhalten die gleichen Informationen und haben dieselben Rechte - allerdings nur vor Ort, nicht wenn Sie vom Ausland aus anfragen. Akademiker können sich zusätzlich an das "oficina de trabajo" der Arbeitsbehörde INEM wenden.

Gehaltsniveau

Die spanischen Gehälter zählen zu den niedrigsten Westeuropas. Ein Produktionsleiter verdient im Schnitt 94 000 Mark jährlich, 44 000 Mark weniger als hierzulande. Bürofachkräfte müssen sich mit 45 000 Mark bescheiden. Trostpflaster: Steuer- und Abgabenlast bleiben erheblich unter dem deutschen Niveau.

Anerkennung von Abschlüssen

Das jeweils zuständige Ministerium entscheidet in Spanien über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse, Diplome und Universitätsabschlüsse.

Formalitäten

Wer länger als drei Monate bleibt, muss spätestens nach einem Monat eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Ausländerbehörde verlangt dafür Pass, drei Passbilder und eine Kopie des Arbeitsvertrages. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt gewöhnlich fünf Jahre.


Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme

EU-Bürger
Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates kann ungeachtet seines Wohnorts eine Tätigkeit auf Mallorca nach den dort geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Bei selbständiger oder unselbständiger Arbeitsaufnahme unter 3 Monaten reicht ein gültiger Paß bzw. Personalausweis aus. Hierzu ist weder eine Meldepflicht noch eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Aufenthaltsgenehmigung
Wer plant, länger als drei Monate auf Mallorca zu bleiben, muss innerhalb eines Monats nach Einreise einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Dies erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde beziehungsweise beim Polizeikommissariat der jeweiligen Provinz.

Um die Genehmigung zu erhalten, muss man alle notwendigen Dokumente gleichzeitig vorlegen, da man sonst unverrichteter Dinge wieder weggeschickt wird. Falls die Dauer des Aufenthalts nicht definitiv zu bestimmen ist, wird die Erlaubnis für ein oder zwei Jahre erteilt und um jeweils 5 Jahre verlängert. Falls die Dauer der beruflichen Tätigkeit definitiv ein Jahr überschreitet, wird für EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung von 5 Jahren erteilt. Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein wichtiges Dokument. Man sollte sie ständig bei sich tragen.

Nicht-EU-Bürger
Nicht EU-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, um einer Beschäftigung nachgehen zu können. Diese wird durch das Spanische Ministerium für Arbeit in den einzelnen Provinzen erteilt. Die Arbeitserlaubnis wird anfangs nur für einen bestimmten Arbeitgeber erteilt. Endet das Arbeitsverhältnis, so erlischt auch die Arbeitserlaubnis.

Im allgemeinen ergibt sich grob folgender Ablauf. Als erstes beantragt man ein zur Arbeit ermächtigendes Visum. Dies schickt man dann dem zukünftigen Arbeitgeber. Dieser erwirkt die erste Arbeitserlaubnis. Sobald man auf Mallorca angekommen ist, muss man sich noch um einige Formalitäten kümmern, wie die polizeiliche Anmeldung, bevor die Arbeit aufgenommen werden kann.

Über die Einreiseformalitäten und Visabestimmungen, die für verschiedene Staatsangehörigeiten unterschiedlich sind, erteilt die jeweilige spanische Botschaft im Herkunftsland bzw. Land des Wohnortes Auskunft.


Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht

Arbeitsmarkt
Trotz eines kräftigen Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren, ist der spanische Arbeitsmarkt immer noch das Sorgenkind innerhalb der EU. Allerdings gibt es sowohl in Bezug auf die Arbeitslosenquote als auch das Lohnniveau starke regionale Unterschiede. Als reiche Regionen gelten die Metropolen Madrid und Barcelona und das Baskenland. Und natürlich Mallorca.

Bis auf die IT-Branche ist es unbedingt notwendig, Spanisch bzw. Katalanisch zu können. Gesucht werden neben den ITlern auch Ingeniere und Naturwissenschaftler. In den Geistes- und Wirtschaftswissenschaften gibt es dagegen eine Überangebot junger Universitätsabsolventen, die meistens auch noch etliche Jahre jünger als die deutsche Konkurrenz sind.

Interessanter Weise werden in Tochterunternehmen deutscher Konzerne kaum Deutsche beschäftigt. Spanische mittelständige Unternehmen, die sich auf dem deutschen Markt engagieren, bieten dagegen die größten Beschäftigungsmöglichkeiten.

Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer ist im spanischen Gesetz festgeschrieben. Er umfasst 30 Tage garantierten Urlaub. Das Gehalt wird im vollen Umfang weitergezahlt. In Tarifverträgen wird im allgemeinen eine höhere Anzahl von Urlaubstagen festgelegt.

Arbeitszeiten
Die 40-Stunden-Woche ist im spanischen Gesetz verankert. Die Jahresarbeitszeit kann durch tarifliche Vereinbarung unregelmäßig auf das Jahr verteilt werden. Dies macht eine Wochenarbeitszeit von mehr als 40 Stunden möglich. Die Arbeitszeit beträgt maximal 9 Stunden, wobei auch sie in Sonderfällen verlängert werden kann. Dabei muß die arbeitsfreie Zeit (zwischen zwei Arbeitstagen) mindestens 12 Stunden betragen.

Die Tradition der Siesta, der 3-stündigen Mittagspause, gehört immer mehr der Vergangenheit an. Insgesamt ist die Jahresarbeitszeit der Spanier mit ca. 1 800 Stunden überdurchschnittlich, das durchschnittliche Lohnniveau beträgt dagegen etwa nur 80 Prozent des EU-Durchschnitts.

Sozialversicherung
Auf Mallorca sind Arbeitnehmer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Dabei werden die Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung, der Seguridad Social überwiegend vom Arbeitgeber aufgebracht.

Die Bewerbung
Eine Bewerbung sollte auf jedenfall in Spanisch geschrieben werden. Neben dem Anschreiben und dem Lebenslauf macht sich die Angabe von Referenzen positiv bemerkbar. Es ist auch von Vorteil, wenn man in der Bewerbung zeigen kann, dass einem Land und Kultur nicht völlig fremd sind.

Berufseinsteiger finden meistens nur einen Job über Zeitarbeitsfirmen. Diese können im Gegensatz zur Direktanstellung befristete Arbeitsverträge anbieten.