|
Spanien hat mit 13 Prozent trotz einiger Arbeitsmarkterfolge in
den letzten Jahren immer noch die höchste Arbeitslosenquote in der EU.
Dennoch gibt es Jobs in den Bereichen IT und Ingenieure sowie im Tourismus.
Arbeitsmarkt & Chancen
Chancen ergeben sich für deutsche Bewerber vor allem in der
Tourismusbranche. Das beschränkt sich nicht nur auf Kellner, Köche,
Animateure, Reiseverkehrskaufleute und Hotelfachkräfte. Gefragt sind auch
Berufe wie Masseur oder Physiotherapeut, die im weiteren Sinne der
Gästebetreuung dienen. Außerdem gehen bei der Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung Stellenangebote für Handwerker, vereinzelt auch
für Lehrer, kaufmännische Fachkräfte und Techniker ein. Auch die
Zulieferungsindustrie der Automobilbranche fragt zunehmend nach
ausländischen Mitarbeitern an.
Stellensuche & Bewerbung
Bewerber können sich ohne Bedenken direkt an ihr
Wunschunternehmen wenden. Hartnäckigkeit wird häufig belohnt.
Bewerbungen sollten stets namentlich an den gerichtet sein, der über die
Einstellung entscheidet. Es lohnt sich, kurz darauf telefonisch nachzuhaken.
Erfolg versprechend sind auch Antworten auf Stellenangebote, die in den
Zeitungen auf Mallorca veröffentlicht werden.
Arbeitsämter
behandeln EU-Ausländer wie Einheimische. Sie erhalten die
gleichen Informationen und haben dieselben Rechte - allerdings nur vor Ort,
nicht wenn Sie vom Ausland aus anfragen. Akademiker können sich
zusätzlich an das "oficina de trabajo" der Arbeitsbehörde INEM
wenden.
Gehaltsniveau
Die spanischen Gehälter zählen zu den niedrigsten
Westeuropas. Ein Produktionsleiter verdient im Schnitt 94 000 Mark
jährlich, 44 000 Mark weniger als hierzulande. Bürofachkräfte
müssen sich mit 45 000 Mark bescheiden. Trostpflaster: Steuer- und
Abgabenlast bleiben erheblich unter dem deutschen Niveau.
Anerkennung von Abschlüssen
Das jeweils zuständige Ministerium entscheidet in Spanien
über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse, Diplome und
Universitätsabschlüsse.
Formalitäten
Wer länger als drei Monate bleibt, muss spätestens nach
einem Monat eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die
Ausländerbehörde verlangt dafür Pass, drei Passbilder und eine
Kopie des Arbeitsvertrages. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt gewöhnlich
fünf Jahre.
Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme
EU-Bürger Jeder Staatsangehörige eines
EU-Staates kann ungeachtet seines Wohnorts eine Tätigkeit auf Mallorca
nach den dort geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Bei
selbständiger oder unselbständiger Arbeitsaufnahme unter 3 Monaten
reicht ein gültiger Paß bzw. Personalausweis aus. Hierzu ist weder
eine Meldepflicht noch eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Aufenthaltsgenehmigung Wer plant, länger als drei
Monate auf Mallorca zu bleiben, muss innerhalb eines Monats nach Einreise einen
Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Dies erfolgt bei der
zuständigen Ausländerbehörde beziehungsweise beim
Polizeikommissariat der jeweiligen Provinz.
Um die Genehmigung zu erhalten, muss man alle notwendigen
Dokumente gleichzeitig vorlegen, da man sonst unverrichteter Dinge wieder
weggeschickt wird. Falls die Dauer des Aufenthalts nicht definitiv zu bestimmen
ist, wird die Erlaubnis für ein oder zwei Jahre erteilt und um jeweils 5
Jahre verlängert. Falls die Dauer der beruflichen Tätigkeit definitiv
ein Jahr überschreitet, wird für EU-Bürger eine
Aufenthaltsgenehmigung von 5 Jahren erteilt. Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein
wichtiges Dokument. Man sollte sie ständig bei sich tragen.
Nicht-EU-Bürger Nicht EU-Bürger
benötigen eine Arbeitserlaubnis, um einer Beschäftigung nachgehen zu
können. Diese wird durch das Spanische Ministerium für Arbeit in den
einzelnen Provinzen erteilt. Die Arbeitserlaubnis wird anfangs nur für
einen bestimmten Arbeitgeber erteilt. Endet das Arbeitsverhältnis, so
erlischt auch die Arbeitserlaubnis.
Im allgemeinen ergibt sich grob folgender Ablauf. Als erstes
beantragt man ein zur Arbeit ermächtigendes Visum. Dies schickt man dann
dem zukünftigen Arbeitgeber. Dieser erwirkt die erste Arbeitserlaubnis.
Sobald man auf Mallorca angekommen ist, muss man sich noch um einige
Formalitäten kümmern, wie die polizeiliche Anmeldung, bevor die
Arbeit aufgenommen werden kann.
Über die Einreiseformalitäten und Visabestimmungen, die
für verschiedene Staatsangehörigeiten unterschiedlich sind, erteilt
die jeweilige spanische Botschaft im Herkunftsland bzw. Land des Wohnortes
Auskunft.
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Arbeitsmarkt Trotz eines kräftigen
Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren, ist der spanische Arbeitsmarkt
immer noch das Sorgenkind innerhalb der EU. Allerdings gibt es sowohl in Bezug
auf die Arbeitslosenquote als auch das Lohnniveau starke regionale
Unterschiede. Als reiche Regionen gelten die Metropolen Madrid und Barcelona
und das Baskenland. Und natürlich Mallorca.
Bis auf die IT-Branche ist es unbedingt notwendig, Spanisch bzw.
Katalanisch zu können. Gesucht werden neben den ITlern auch Ingeniere und
Naturwissenschaftler. In den Geistes- und Wirtschaftswissenschaften gibt es
dagegen eine Überangebot junger Universitätsabsolventen, die meistens
auch noch etliche Jahre jünger als die deutsche Konkurrenz sind.
Interessanter Weise werden in Tochterunternehmen deutscher
Konzerne kaum Deutsche beschäftigt. Spanische mittelständige
Unternehmen, die sich auf dem deutschen Markt engagieren, bieten dagegen die
größten Beschäftigungsmöglichkeiten.
Urlaubsanspruch Der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer
ist im spanischen Gesetz festgeschrieben. Er umfasst 30 Tage garantierten
Urlaub. Das Gehalt wird im vollen Umfang weitergezahlt. In Tarifverträgen
wird im allgemeinen eine höhere Anzahl von Urlaubstagen festgelegt.
Arbeitszeiten Die 40-Stunden-Woche ist im spanischen
Gesetz verankert. Die Jahresarbeitszeit kann durch tarifliche Vereinbarung
unregelmäßig auf das Jahr verteilt werden. Dies macht eine
Wochenarbeitszeit von mehr als 40 Stunden möglich. Die Arbeitszeit
beträgt maximal 9 Stunden, wobei auch sie in Sonderfällen
verlängert werden kann. Dabei muß die arbeitsfreie Zeit (zwischen
zwei Arbeitstagen) mindestens 12 Stunden betragen.
Die Tradition der Siesta, der 3-stündigen Mittagspause,
gehört immer mehr der Vergangenheit an. Insgesamt ist die
Jahresarbeitszeit der Spanier mit ca. 1 800 Stunden überdurchschnittlich,
das durchschnittliche Lohnniveau beträgt dagegen etwa nur 80 Prozent des
EU-Durchschnitts.
Sozialversicherung Auf Mallorca sind Arbeitnehmer
grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Dabei werden die Beiträge
zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung, der Seguridad Social
überwiegend vom Arbeitgeber aufgebracht.
Die Bewerbung Eine Bewerbung sollte auf jedenfall in
Spanisch geschrieben werden. Neben dem Anschreiben und dem Lebenslauf macht
sich die Angabe von Referenzen positiv bemerkbar. Es ist auch von Vorteil, wenn
man in der Bewerbung zeigen kann, dass einem Land und Kultur nicht völlig
fremd sind.
Berufseinsteiger finden meistens nur einen Job über
Zeitarbeitsfirmen. Diese können im Gegensatz zur Direktanstellung
befristete Arbeitsverträge anbieten.
|