Das sollten
Sie wissen !
Eine Finca, ein Landhaus, oder ein
Appartement einen Steinwurf vom Meer entfernt - solche Träume vom
Eigenheim auf der sonnigen Insel Mallorca erfüllen sich immer mehr
Deutsche. Der Markt für Mallorcaimmobilien boomt. Was die Menschen nach
Mallorca zieht, ist in erster Linie das sonnige, milde Klima und die Idee, sich
einen Altersruhesitz zu schaffen. Nur am Rande sind Kapitalanlage, Steuern oder
die Wertsteigerung ein Motiv für den Kauf eines Ferienhauses.
Doch wer in Urlaubslaune spontan einen
Kaufvertrag für das Traumhaus unterschreibt, kann leicht auf die Nase
fallen: Bis zur eigenen Finca ist die Hürde eines komplizierten
Rechtsgeschäfts, steuerlicher Auflagen und länderspezifischer
Besonderheiten zu nehmen. Hier einige Dinge, auf die
besonders zu achten ist:
Der richtige
Standort
Wer sich noch unsicher ist,
ob das sonnige Mallorca oder das näher gelegene Südtirol ein
passender Standort für das Traumhaus oder ein Appartement sind, sollte
sich folgende Fragen durch den Kopf gehen lassen:
- Sind auch die heißesten
Temperaturen im Jahr gesundheitlich gut zu ertragen?
- Passt die Lebensart/Mentalität zu
meiner Art?
- Wie aufwendig ist die Anreise?
- Was kostet eventuell ein Mietwagen
oder ein Flug?
- Wie oft ist der Aufenthalt im Jahr
geplant?
- Soll das Domizil vielleicht auch
für ein verlängertes Wochenende zu erreichen sein?
- Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten
(Essen gehen, Einkaufen, etc.)?
- Wie weit entfernt ist die nächste
Einkaufsmöglichkeit?
- Wie sieht es mit
Fremdsprachenkenntnissen aus?
- Soll das Ferienhaus auch an andere
Gäste vermietet werden?
- Liegt es in einem interessanten
Feriengebiet?
Makler vor Ort bieten meist
passende Objekte an. Der professionelle Häuservermittler sollte aber
offiziell zugelassen sein und einem Berufsverband
angehören.
Was kostet das
Traumhaus?
Das eigene Heim auf
Mallorca ist für viele Kauflustige schon lange nicht mehr zu bezahlen. Die
gewaltige Nachfrage nach der Favoritenregion im sonnigen Süden hat die
Immobilienpreise in schwindelerregende Höhen getrieben. Die meisten
potentiellen Käufer wollen laut Umfragen maximal 200.000 DM investieren,
nur wenige mehr als 400.000 DM - auf Mallorca geht es etwa in dieser
Preisklasse erst los. Wer bereit ist, weiter ins Landesinnere zu ziehen,
fährt wesentlich günstiger.
Doch
mit dem Kauf allein ist es nicht getan: Jährlich fallen rund zwei bis drei
Prozent des Kaufpreises an laufenden Kosten an (Steuern und Instandhaltung), um
das Traumhaus zu unterhalten.
Spezifische Besonderheiten auf Mallorca
Wer erwägt, sich ein Haus auf Mallorca
zu kaufen, sollte sich vorher genau über die Kaufbedingungen, das
Steuerrecht und behördliche Auflagen erkundigen. Vor allem sollte er sich
informieren, welche zusätzlichen Kosten noch zum Kaufpreis hinzukommen.
Manchmal können diese Zusatzkosten noch mal bis zu 20 Prozent des
Kaufpreises ausmachen.
- Grunderwerbssteuer: 6 Prozent
bei gebrauchten Immobilien, alternativ 7 Prozent Mehrwertsteuer bei Neubauten
zuzüglich 0,5 Prozent Grunderwerbssteuer. Wertzuwachssteuer (wird jedes
Jahr anhand gemeindeeigener Werttabellen festgesetzt) muss der Verkäufer
zahlen, oft wird sie aber vertraglich auf den Käufer abgewälzt.
- Jährliche Grundsteuer:
Wird jedes Jahr neu berechnet und ist jährlich bis zum 31.06. beim
Ayuntamiento zu zahlen
- Vermögenssteuer: Zwischen
0,2 und 2,5 Prozent vom Katasterwert oder vom Kaufpreis wenn dieser höher
als der Katasterwert ist.
- Einkommenssteuer: 25% von 1,1 oder 2 Prozent des
Katasterwertes (1,1 Prozent wenn der Katasterwert vor dem 1.Januar 1994
angepaßt wurde).
- Sonstige Kosten: ca. 2 Prozent
für Notar und Grundbucheintragung, ca. 5 Prozent
Maklerprovision.
In Spanien werden keine
Steuerbescheide verschickt, jeder muss sich selbst nach der Höhe der
Abgaben erkundigen und sie innerhalb einer bestimmten Frist begleichen, sonst
drohen satte Strafen!
Erbrecht: Es gilt das nationale Recht des Erblassers - spanischer
Besitz wird nach deutschem Recht vererbt. Aber:
Erbschaftssteuer ist auch in Spanien fällig!
Kaufvertrag:
Mündliche Verträge sind
gültig! Der Kaufvertrag sollte notariell beurkundet werden, nur das
garantiert die Eintragung ins Grundbuch. Neben dem Grundbuchauszug sollte der
Käufer auch prüfen, ob die Grundsteuern der letzten drei Jahre
erbracht wurden, sonst zahlt der Käufer!
TIPP: Wer an den Neubau eines Eigenheims denkt,
sollte vor allem auf Mallorca vorsichtig sein. Per Notgesetz haben die
örtlichen Behörden unter anderem einen Baustopp für den Bau von
Einfamilienhäusern in einem Küstenstreifen von 500 Metern
verhängt. Deshalb: Das Baurecht auf dem bevorzugten Grundstück genau
prüfen, bevor Sie eine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzen.
Grundsätzlich sollten Sie nie voreilig
ein Papier unterschreiben, denn auch ein formloser Vorvertrag kann Sie schon
binden. Eine Anzahlungen sollten Sie nur nach Abschluss eines Vorvertrags
leisten. Es ist unbedingt ratsam, auf den Abschluss und die Unterzeichnung
eines notariell beglaubten Kaufvertrags und der Eintragung im Grundbuch zu
bestehen. Erst mit der Unterzeichnung der notariellen Kaufvertragsurkunde wird
der Kaufpreis fällig.
Checkliste, vor Unterzeichnung des Kaufvertrags:
- Sind die Eigentumsverhältnisse
der Immobilie geklärt, ist sie lastenfrei? Besorgen sie sich einen
aktuellen Grundbuchauszug bei der zuständigen Gemeinde.
- Sind noch Erschließungskosten
offen?
- Ist die Immobilie vermietet?
- Sind die Mietverträge
fristgerecht gekündigt?
- Prüfen Sie, welche
Baumaßnahmen im näheren Umfeld der Immobilie geplant sind. Gibt es
für das Grundstück einen gültigen Bebauungsplan oder eine
Baugenehmigung?
Achtung: Baugenehmigungen
sind oft befristet!
- Benötigen Sie eine Bescheinigung,
um Ihre Baupläne oder eventuelle bauliche Veränderungen
durchführen zu können? Bekommen Sie diese auch?
- Gibt es Gesetze über
Nutzungsbeschränkungen oder -pflichten der Immobilie, zum Beispiel wegen
extremer Küstennähe?
- Muss ein Teil des Grundstücks
landwirtschaftlich genutzt werden?
- Ist das Grundstück an die
kommunale Wasserversorgung angeschlossen? Vergewissern Sie sich, ob der
Verkäufer berechtigt ist, den Handel zu tätigen.
- Existieren möglicherweise
Vorkaufsrechte von anderen Personen?
- Wegerecht - existiert ein direkter
Zugang zu einem öffentlichen Weg? Ist er für Sie frei nutzbar?
- Bei einem Appartement: Satzung der
Eigentümergemeinschaft prüfen.
- Wie hoch ist die Wohngeldzahlung?
- Ist Ihr Kostenanteil für Ihre
Wohnfläche in Bezug zur Gesamtfläche der Wohnanlage korrekt?
- Ist die Finanzierung wirklich
sichergestellt? Bei Vertragsrücktritt mangels Finanzmasse ist in der Regel
die Anzahlungssumme verloren.
TIPP: In Spanien ist es
üblich, einen Teil des Kaufpreises bar auf den Tisch zu legen - im
Kaufvertrag wird dann auch ein niedrigerer Kaufpreis eingetragen, als wirklich
gezahlt wurde. Das spart dem Käufer zwar Erwerbssteuern, doch obwohl die
Behörden diese Praxis dulden, prüfen sie gelegentlich den
tatsächlichen Marktpreis nach und fordern dann eine "Nachsteuer" ein.
Time-Sharing:
Alternative oder Nepp? Anstatt eine komplette
Immobilie zu erwerben, locken verschiedene Unternehmen wie hapimag, Marriott
oder seit neuestem auch TUI mit sogenannten Time-Sharing Angeboten. Der
Käufer erwirbt dabei für Jahre - oft gleich Jahrzehnte - im Voraus
ein Wohnrecht in einer Immobilie während eines bestimmten Zeitraums im
Jahr. Er kauft also ein sogenanntes Teilzeitwohnrecht, eine Art Abonnement auf
eine Ferienwohnung oder ein Haus.
Die
Nachteile des Ferienmodells liegen auf der Hand: Der Kaufpreis ist auf Jahre im
Voraus zu erbringen, ohne dass die Sicherheit besteht, dass die Leistung
dafür auch über die komplette Laufzeit erbracht wird. Zum Kaufpreis
kommen zudem jährliche Umlagekosten hinzu. Zudem ist der Wiederverkauf des
Wohnrechts praktisch unmöglich. Es gibt dafür weder einen
funktionierenden privaten Markt oder eine Börse. Wer einmal nicht zum
Fixtermin Ferien machen kann, muss meistens seine Urlaubswoche verschenken,
verfallen lassen oder verkaufen, was in der Regel sehr schwierig ist. Oft
unterschätzen Kunden auch am Anfang die jährlich anfallenden
Nebenkosten des Objekts.
Das Deutsche
Teilzeit-Wohnrechtegesetz (TzWrG, Bundesgesetzblatt I S. 957) von 1997 soll ein
Mittel sein, mit dem unseriöse Anbieter vom Markt verdrängt werden
sollen - zum Teil auch mit Erfolg. Aber volle Sicherheit gewährleistet es
nicht, zumal es, laut Experten, zu viele Lücken bereit hält. Findige
Anbieter haben kurzerhand Time-Sharing in "Urlaubspaket" umgetauft und
verkaufen den Dauerurlaub im Voraus mit einer Laufzeit unter 36 Monaten - damit
umgehen sie die Regelungen des TzWrG, welches eine gesetzlich festgelegte
Widerrufsfrist von zehn Tagen nach Vertragsunterzeichnung festlegt, soweit es
sich um einen Wohnrechtevertrag von mindestens dreijähriger Dauer handelt.
Laut Gesetz darf der Verkäufer auch keine Anzahlungen während der
Widerrufsfrist annehmen, nicht mal Schecks die nach der Frist eingelöst
werden.
Wenn es allerdings darum geht, einen
bestehenden Vertrag zu kündigen, hilft auch das Gesetz nicht weiter. Es
schreibt keinem Anbieter vor, im Vertrag eine Kündigungsfrist auszuweisen.
Dann hilft nur noch ein erfahrener Anwalt oder die Verbraucherzentralen. Wer
sich trotzdem nicht abhalten lassen möchte, einen Time-Sharing-Vertrag
abzuschließen, sollte zumindest prüfen, ob der Vertrag dem deutschen
Teilzeit-Wohnrechtsgesetz entspricht und ob das Wohnrecht im Grundbuch
registriert werden kann. Er kann sich auch an den Deutschen Bundesverband
für Teilzeitwohnrechte wenden (DBTW), der angeblich nur seriöse
Anbieter vermitteln will.
TIPP:
Die Experten raten: Finger weg vom Time-Sharing. Finanziell günstiger
fährt, wer das dafür vorgesehene Geld anlegt oder eine Ferienwohnung
mietet. Denn oft können schon mit den Kapitalerträgen aus dem
angelegten Geld eine Wohnung oder ein Hotelzimmer angemietet werden.
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