Kurz
umrissen !
Wer länger als drei Monate in Spanien
leben möchte, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung, die "Tarjeta de
Residencia". Dafür sind ein gültiger Personalausweis und drei
Paßfotos notwenig, mit dem man einen Monat nach Einreise beim
Ausländeramt der Nationalpolizei die Aufenthaltsgenehmigung beantragt.
Ehepaare müssen die Heiratsurkunde vorlegen, damit auch der Partner die
"Residencia" bekommt. Kinder über 21 Jahren brauchen einen Nachweis
über ihre finanzielle Versorgung.
Wer in
Spanien arbeiten möchte, muß einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag
und einen deutschen oder spanischen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.
Hilfreich ist auch ein Konto bei einer spanischen Bank. Viele Vermieter
bestehen gerade bei Ausländern auf eine Bankbürgschaft.
Selbstständige brauchen eine Genehmigung für das Gewerbe.
Rentner müssen mit ihrem Rentenbescheid
nachweisen, daß sie eine Rente beziehen. Personen, die nicht arbeiten,
müssen mit Kontoauszügen belegen, daß sie über
ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
EU-Bürger, die nur den Sommer über in Spanien jobben
möchten, brauchen keine "Residencia", sondern nur einen gültigen
Personalausweis und einen Arbeitsvertrag. Damit bekommen sie bei der Polizei
eine Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.) und werden beim
Finanzamt registriert. Der Arbeitgeber muß Steuern zahlen.
Wer sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen
möchte, braucht keine "Residencia", wenn er nicht ganzjährig in
Spanien leben möchte. Bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt, sollte
man überprüfen lassen, ob das Objekt nicht mit Hypotheken belastet
ist. Wichtig ist ein notarieller Kaufvertrag mit Grundbucheintragung.
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