Kurz umrissen !

Wer länger als drei Monate in Spanien leben möchte, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung, die "Tarjeta de Residencia". Dafür sind ein gültiger Personalausweis und drei Paßfotos notwenig, mit dem man einen Monat nach Einreise beim Ausländeramt der Nationalpolizei die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Ehepaare müssen die Heiratsurkunde vorlegen, damit auch der Partner die "Residencia" bekommt. Kinder über 21 Jahren brauchen einen Nachweis über ihre finanzielle Versorgung.

Wer in Spanien arbeiten möchte, muß einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag und einen deutschen oder spanischen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. Hilfreich ist auch ein Konto bei einer spanischen Bank. Viele Vermieter bestehen gerade bei Ausländern auf eine Bankbürgschaft. Selbstständige brauchen eine Genehmigung für das Gewerbe.

Rentner müssen mit ihrem Rentenbescheid nachweisen, daß sie eine Rente beziehen. Personen, die nicht arbeiten, müssen mit Kontoauszügen belegen, daß sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

EU-Bürger, die nur den Sommer über in Spanien jobben möchten, brauchen keine "Residencia", sondern nur einen gültigen Personalausweis und einen Arbeitsvertrag. Damit bekommen sie bei der Polizei eine Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.) und werden beim Finanzamt registriert. Der Arbeitgeber muß Steuern zahlen.

Wer sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, braucht keine "Residencia", wenn er nicht ganzjährig in Spanien leben möchte. Bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt, sollte man überprüfen lassen, ob das Objekt nicht mit Hypotheken belastet ist. Wichtig ist ein notarieller Kaufvertrag mit Grundbucheintragung.